Director's Dealings
Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehenden Finanzinstrumenten tätigen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen. Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext. Die RENK AG veröffentlicht die ihr zugegangenen Meldungen auf dieser Internetseite.
Es liegen derzeit keine meldepflichtigen Transaktionen nach §15a (1) WpHG vor.
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